Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für unverbindliche Anfragen sowie Lieferung und Montage maßgefertigter Aluminiumkonstruktionen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Müller Überdachungen und Sonnenschutz, Inhaber Larsen Müller, Gronauer Graben 30, 56355 Nastätten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen, Kaltwintergärten, Carports, Markisen, Eingangsüberdachungen und sonstigen Aluminiumkonstruktionen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Anfragen und Angebote
Anfragen über diese Website, den Konfigurator, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindlich und begründen noch keinen Vertrag.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Preisangaben auf der Website und im Konfigurator sind unverbindliche Richtwerte.
§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Maßgeblich für Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen der Abstimmung und können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
§ 4 Aufmaß, Kundenangaben und Baugenehmigung
Werden Maße vom Auftraggeber selbst angegeben, ist er für deren Richtigkeit verantwortlich. Aus fehlerhaften Kundenmaßen entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Auf Wunsch erfolgt ein Aufmaß vor Ort durch den Auftragnehmer.
Die Einholung etwa erforderlicher Baugenehmigungen, Zustimmungen von Nachbarn, Vermietern oder Eigentümergemeinschaften sowie die Prüfung örtlicher Bauvorschriften obliegt dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber sorgt für einen tragfähigen Untergrund bzw. eine geeignete Befestigungsfläche (Fassade, Fundamente) sowie für freien Zugang zur Montagestelle und einen Stromanschluss.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 30 % nach Auftragsbestätigung fällig, da es sich um Sonderanfertigungen handelt; der Restbetrag ist nach Abschluss der Montage innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 6 Liefer- und Montagetermine
Liefer- und Montagetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, Lieferengpässe des Herstellers oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen angemessen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
§ 7 Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, eigenmächtige Veränderungen sowie natürliche Abnutzung (z. B. Markisenstoffe, Dichtungen).
Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe und Struktur von Aluminium, Glas und Stoffen stellen keinen Mangel dar.
§ 8 Widerrufsrecht bei Sonderanfertigungen
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind – dies trifft auf maßgefertigte Konstruktionen regelmäßig zu.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert darüber belehrt.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
